FAQ

 
 

Infomaterial

 

  • Broschüre „Verpackungslizenzierung leicht gemacht“ – PDF

  • VerpackungsabgrenzungsVO - PDF

  • GVM-Produktgruppendatenblätter AT 2016 – PDF

 

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Zuteilung Ihrer Mengen die neue Verpackungsabgrenzungsverordnung (gültig seit 1.1.2015) anwenden müssen.

 

FAQ

Fragen zu activate - by Reclay

 

 

 

Fragen zur Verpackungsverordnung (VerpackV)

 

 

 

Welche Vorteile habe ich durch activate - by Reclay

Keine Mindestbestellmenge und volle Flexibilität

Bei activate – by Reclay lizenzieren Sie individuell Ihre noch in Verkehr zu bringenden Mengen an Verkaufs- und/oder Transportverpackungen. Diesen Vorgang können Sie so oft Sie möchten wiederholen, ohne einen Vertrag mit einer festen Laufzeit abschließen zu müssen. Nach der Online-Lizenzierung erhalten Sie direkt Ihre Mengenbescheinigung (Teilnahmezertifikat mit Mengenangaben).

100 Prozent Rechtssicherheit

Mit der Reclay Group haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, dem seit mehr als zehn Jahren über 3.000 Kunden aus Handel, Industrie und Gewerbe bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Verpackungen vertrauen.

Lizenz to go

Sie geben Ihre Mengen ein, bezahlen online und erhalten sofort Ihre Teilnahmebestätigung. Alle Bescheinigungen sowie die zugehörigen Rechnungen sind jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenkonto einsehbar.

Für wen wurde activate - by Reclay entwickelt?

Eine Vielzahl an Kunden haben sehr geringe Mengen an Verpackungen, welche sie in Verkehr bringen. Die daraus resultierende Verpflichtung an einer Systemteilnahme kostet zwischen einigen wenigen bis zu mehreren hundert Euro. Um für diese Kunden hohe Mindestentgelte zu vermeiden, wurde activate – by Reclay entwickelt.

Welche Vorteile bietet mir activate - by Reclay im Vergleich zu anderen Portalen?

Attraktive Konditionen auch für kleine Mengen

activate - by Reclay bietet Ihnen attraktive Konditionen auf Basis der offiziellen Preisliste des Sammel- und Verwertungssystems Reclay Systems GmbH. Eine Lizenzierung ist bereits ab 1 Kilogramm möglich.

Wie funktioniert activate - by Reclay?

Warum muss ich eine Bearbeitungsgebühr bezahlen?

Mit diesem Betrag sind alle Aufwände (Meldung Ihrer Mengen an das Ministerium, anfallende Bankspesen sowie interne administrative Aufwände), die aufgrund Ihrer Meldung anfallen, abgedeckt. Sie zahlen nicht mehr als angegeben.

activate - by Reclay funktioniert einfach und schnell. In nur vier Schritten gelangen Sie zu Ihrer Mengenmeldung:

  1. Schritt 1: Sie registrieren sich oder melden sich mit Ihren Login-Daten an.
  2. Schritt 2: Sie geben das Lizenzjahr und Ihre Mengen ein.
  3. Schritt 3: Sie prüfen Ihre Angaben und wählen eine Zahlungsmethode aus.
  4. Schritt 4: Sie erhalten per E-Mail eine Teilnahmebestätigung über die von Ihnen beteiligten Mengen und Ihre Rechnung.

 

Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet activate - by Reclay?

Sie können bei activate - by Reclay mit den folgenden Zahlungsmitteln bezahlen:

 

  • SEPA Lastschrift: Über diese Methode können Sie den Rechnungsbetrag unkompliziert von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen. (3 Tage)
  • Paypal: Bezahlen Sie sicher und einfach über paypal. Die Zahlung wird dem Zahlungsempfänger sofort gutgeschrieben und ihre Zahlungsdaten werden nicht an activate – by Reclay weitergeleitet. (Sofort)
  • Sofortüberweisung: Das Zahlungssystem überweist den geforderten Betrag automatisch an den Zahlungsempfänger. (1-3 Tage)

 

Wie bestimme ich die Höhe meiner Lizenzmengen?

In einem ersten Schritt bestimmen Sie die Art der Verpackungsmaterialien und deren jeweiliges Gewicht. Dabei ordnen Sie die Verpackungsmaterialien den folgenden Tarifkategorien des Systems zu:

Haushaltsverpackungen

 

  • Papier Haushalt
  • Glas Haushalt
  • Eisenmetall Haushalt
  • Aluminium Haushalt
  • Kunststoff Haushalt
  • Getränkeverbundkarton Haushalt
  • Sonst. Materialverbunde Haushalt
  • Keramik Haushalt
  • Holz Haushalt
  • Textile Faserstoffe Haushalt
  • Biogene Packstoffe Haushalt

 

Gewerbeverpackungen

 

  • Papier Gewerbe
  • Eisenmetall Gewerbe
  • Aluminium Gewerbe
  • Folien Gewerbe
  • Hohlkörper Gewerbe
  • EPS Gewerbe
  • Sonst. Materialverbunde Gewerbe
  • Keramik Gewerbe
  • Holz Gewerbe
  • Textile Faserstoffe Gewerbe
  • Biogene Packstoffe Gewerbe

 

"Die Verpackungsabgrenzungsverordnung mit den dazugehörigen Quoten können Sie oben unter dem Punkt Infomaterial downloaden."

Anhand Ihrer erwarteten abverkauften bzw. importierten Mengen lassen sich die zu lizenzierenden Verpackungsmengen errechnen. Mit activate – by Reclay können Sie diese ermittelten Mengen je Fraktion dann einfach und schnell online lizenzieren.

Welche Funktionen bietet "Mein Konto"?

Unter mein Konto finden Sie folgende Funktionen:

 

  • Änderung des Passworts
  • Änderung der persönlichen Daten (Stammdaten)
  • Abruf aller Lizenzierungsdokumente (Rechnungen, Teilnahmebestätigungen und Bescheinigung zur Jahresgesamtmenge)
  • Übersicht über die lizenzierten Jahresmengen

 

Wie behalte ich den Überblick über meine lizenzierten Mengen?

Im Bereich "Mein Konto" erhalten Sie jederzeit einen Überblick über alle bereits erfolgten Mengenmeldungen. Jede Rechnung sowie eine entsprechende Teilnahmebestätigung für Ihre lizenzierten Mengen je Fraktion ist dort einsehbar.

Gibt es eine Gesamtübersicht aller Mengen, die man in einem Lizenzjahr gemeldet hat?

Sie erhalten im ersten Quartal des nächsten Kalenderjahres eine Bestätigung über die gesamten Mengen, die Sie im activate - by Reclay-Portal lizenziert haben. Diese Jahresbestätigung bescheinigt Ihnen gleichzeitig die Beteiligung Ihrer Lizenzmengen bei der Reclay Systems GmbH.

Was ist, wenn ich mehr Menge lizenziert als eigentlich in Verkehr gebracht habe?

Bereits lizenzierte Mengen können bei activate - by Reclay nicht mehr zurückgenommen werden. Mit dem Online-Portal haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihre Mengen so oft und so kleinteilig wie nötig zu lizenzieren.

 

Was muss ich allgemein wissen, um mit activate - by Reclay Verpackungen zu lizenzieren?

Dieser Vertrag entbindet Sie nicht von bereits bestehenden vertraglich eingegangenen Verpflichtungen mit anderen Systemen und Lizenzierungsunternehmen.

Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden?

Haushaltsverpackungen

 

  • Papier Haushalt
  • Glas Haushalt
  • Eisenmetall Haushalt
  • Aluminium Haushalt
  • Kunststoff Haushalt
  • Getränkeverbundkarton Haushalt
  • Sonst. Materialverbunde Haushalt
  • Keramik Haushalt
  • Holz Haushalt
  • Textile Faserstoffe Haushalt
  • Biogene Packstoffe Haushalt

 

Gewerbeverpackungen

 

  • Papier Gewerbe
  • Eisenmetall Gewerbe
  • Aluminium Gewerbe
  • Folien Gewerbe
  • Hohlkörper Gewerbe
  • EPS Gewerbe
  • Sonst. Materialverbunde Gewerbe
  • Keramik Gewerbe
  • Holz Gewerbe
  • Textile Faserstoffe Gewerbe
  • Biogene Packstoffe Gewerbe

 

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich meine Verpackungen nicht lizenziere?

Wer seine Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert, verstößt gegen das Abfallwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung. Als Folge kann es bei Überprüfungen durch das Umweltministerium zu Verwaltungsstrafen für das Unternehmen und Strafverfahren für den Geschäftsführer verbunden mit Nachzahlungen und Übernahme der Prüfkosten (die oft ein Vielfaches der eigentlichen Lizenzierungskosten ausmachen) kommen.

Wer kontrolliert, ob ich meine Verpackungen lizenziere?

Zuständig für die Kontrolle sind die Verpackungskoordinierungsstelle des Umweltbundesamtes und das Umweltministerium selbst.

Muss ich auch Packhilfsmittel und Füllmaterialien beteiligen (lizenzieren)?

Ja! Denn solche Materialien zählen aufgrund ihrer Funktion als Teil der Verpackung. Egal ob Packhilfsmittel (Packbänder, Umreifungsbänder, Klammern und Packpapier) oder Füll- und Polstermaterialien (z. B. Luftpolsterfolie und Zeitungspapier) – alles muss entsprechend der Tarifkategorie gemeldet werden.

 

Fragen zur Verpackungsverordnung (VerpackungsVO)

Was sind Haushaltsverpackungen?

Als „Haushaltsverpackungen“ gelten Verpackungen, die folgende Größe aufweisen:

 

  • eine Fläche bis einschließlich 1,5 qm oder
  • im Falle von Hohlkörpern ein Nennfüllvolumen bis einschließlich 5 Litern oder
  • im Falle von Verpackungen aus expandiertem Polystyrol (EPS – z.B. Styropor) eine Masse bis einschließlich 0,15 kg pro Verkaufseinheit und
  • die üblicherweise in privaten Haushalten oder in hinsichtlich der anfallenden Verpackungen mit Haushalten vergleichbaren Anfallstellen anfallen.

 


Zu den mit privaten Haushalten vergleichbaren Anfallstellen zählen unter anderem Gaststätten, Hotels, Kantinen, Trafiken, Verwaltungsgebäude, usw. Verpackungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe, die der Definition einer Verkaufsverpackung entsprechen, gelten unabhängig von ihrer Größe als Haushaltsverpackungen, sofern sie in Haushalten oder in vergleichbaren Anfallstellen anfallen.

Serviceverpackungen, Tragetaschen und Knotenbeutel gelten grundsätzlich unabhängig von ihrer Größe als Haushaltsverpackungen.

Was sind Gewerbeverpackungen?

Als „gewerbliche Verpackungen“ gelten folgende Verpackungen:

 

  • Verpackungen, die keine Haushaltsverpackungen sind
  • Verpackungen aus Papier, die der Definition einer Transportverpackung entsprechen
  • Paletten sowie Umreifungs- und Klebebänder und
  • der Anteil an Verpackungen, der grundsätzlich der Definition der Haushaltsverpackung entspricht, aber im Rahmen einer Abgrenzungsverordnung als in anderen Anfallstellen, als in den mit Haushalten vergleichbaren Anfallstellen, anfallend festgelegt wurde.

 

Was sind Verkaufsverpackungen?

Unter Verkaufsverpackungen werden Verpackungen verstanden, die vom Letztverbraucher oder einem Dritten in dessen Auftrag bis zum Verbrauch oder bis zum Gebrauch der Waren oder Güter verwendet werden.

Was sind Transportverpackungen?

Unter Transportverpackungen versteht man Verpackungen, die dazu dienen, Waren oder Güter entweder vom Hersteller bis zum Vertreiber oder auf dem Wege über den Vertreiber bis zur Abgabe an den Letztverbraucher vor Schäden zu bewahren, oder die aus Gründen der Sicherheit des Transportes verwendet werden.

Was ist eine Anfallstelle?

Eine Anfallstelle ist der Ort, an dem Verpackungsmaterialien als Abfall anfallen.

Was ist ein Primärverpflichteter?

Als Primärverpflichtete für Verpackungen gelten folgende Personen, die unabhängig von der Vertriebsmethode, einschließlich des Fernabsatzes, Verpackungen in Österreich erwerbsmäßig in Verkehr setzen:

 

  • Hersteller und Importeure von Serviceverpackungen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich,
  • Abpacker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich hinsichtlich der von ihnen erstmals eingesetzten Verpackungen, die keine Serviceverpackungen sind,
  • Importeure mit Sitz oder Niederlassung in Österreich hinsichtlich der Verpackungen der von ihnen importierten Waren oder Güter,
  • Eigenimporteure mit Sitz oder Niederlassung in Österreichhinsichtlich der Verpackungen von Waren oder Gütern, die für den Betrieb des eigenen Unternehmens aus dem Ausland erworben werden und die im Unternehmen als Abfall anfallen, und
  • Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben.

 

Was ist ein Sammel- und Verwertungssystem?

Unternehmen, die die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmaterialien übernehmen und vom Umweltministerium bescheidmäßig zugelassen sind („Dritter“ im Sinne der VerpackVO).

Was ist eine Vorlizenzierungsbestätigung?

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie gemäß VVO verpflichtet sind, Ihre Kunden (keine privaten Endverbraucher) darüber zu informieren, bei welchem Sammel- und Verwertungssystem Sie entpflichten.

Bitte beachten Sie, dass die Information, wer die Verpflichtungen betreffend Verpackungen erfüllt, nunmehr im Vorhinein oder jedenfalls spätestens mit dem Lieferdokument erfolgen muss!

Sollten Sie Ihre(n) Kunden über einen Rechnungszusatz oder auf Lieferdokumenten über die Lizenzierungssituation informieren, so bitten wir Sie, folgenden Satz zu verwenden:

„Sämtliche an Sie gelieferte Verpackungen werden bei Reclay Systems GmbH ordnungsgemäß nach der Verpackungsverordnung entpflichtet.“

Die Nennung der Lizenznummer ist nicht notwendig.

Alternativ können Sie auch eine Vorlizenzierungsbestätigung versenden. Wenn Sie eine Vorlage benötigen, können Sie diese gerne unter activate@reclay.at anfordern.

Was muss man als Online-Versandhändler beachten?

Sie sind Versandhändler, der an private Endverbraucher liefert – dann müssen Sie auf folgende Sachverhalte Rücksicht nehmen:

Sind Sie Versandhändler im Inland, so müssen Sie jene Verpackungen lizenzieren, welche Sie zusätzlich zum Versand Ihrer Produkte einsetzen, sowie alle Verpackungen, die Sie aus dem Ausland beziehen (Produktverpackungen/Verkaufsverpackungen). Bei allen importierten Produkten muss für die korrekte Anwendung der GVM-Produktgruppe (Verpackungsabgrenzungsverordnung) Sorge getragen werden.

Sie sind Versandhändler im Ausland? Dann beachten Sie, dass nicht nur die Versandverpackungen (Transportverpackungen) entpflichtet werden müssen, sondern auch alle von Ihnen bezogenen/eingesetzten Produktverpackungen (Verkaufsverpackungen). Jede dieser Produktverpackungen muss der entsprechenden Produktgruppe laut Verpackungsabgrenzungsverordnung zugeordnet werden.

Für beide gilt: Die zusätzlich eingesetzten Versandverpackungen müssen der AT 32 Versandhandel zugeordnet werden.

Beispiel für einen Onlineshop, der Schmuck an private Endverbraucher nach Österreich verkauft:

Zuerst müssen die Produktverpackungen der richtigen Produktgruppe zugeordnet werden. Schmuck gehört zur AT 28 Haushalt, Spiel und Sport. Die Produktverpackung besteht zum Beispiel aus Kunststoff und Papier und entspricht den Kriterien für eine Haushaltsverpackung. Laut der Produktgruppe AT 28 verbleiben diese Verpackungen zu 100% im Haushalt.

Verpackungen, die zusätzlich zum Versand an Endverbraucher eingesetzt werden gehören zur Produktgruppe AT 32 Versandhandel (Kartonagen, Beutel, Polstermittel, Klebebänder, andere Packmittel).

Folgende Aufteilung ist für die Versandverpackungen zu beachten:

 

  • Versandkartons: 92% Papier Haushalt, 8% Papier Gewerbe
  • Kunststoffbeutel und Polstermittel aus Kunststoff: 93% Kunststoff Haushalt, 7% Folien Gewerbe.
  • Luftgepolsterte Versandtaschen: 96% Materialverbund Haushalt, 4% Materialverbund Gewerbe.
  • Klebebänder aus Kunststoff: 91% Kunststoff Haushalt, 9% Folien Gewerbe.
  • Klebebänder aus Papier: 100% Papier Gewerbe.

 

 

 

To Top